Beschwerden / Arztwechsel

....oder wann ist ein Arzt ein guter Arzt ? Nach meiner Beobachtung wird ein Arzt dann als "gut" betrachtet, wenn er/sie 1. freundlich ist, 2. sich Zeit nimmt, 3. keine lange Wartezeit nötig ist und er/sie 4. kompetent erscheint.

Diese Eigenschaften zu erfüllen gelingt nicht immer: die Freundlichkeit leidet manchmal unter Streß, manchmal aber auch durch das Auftreten der Patienten. Zeit ist mal mehr, mal weniger vorhanden, z.B. am Montag nach dem Praxis-Urlaub haben ganz viele ein Anliegen. Da muss es auch mal schneller gehen oder es muß auch Wartezeit eingerechnet werden. Natürlich ist das in einer reinen Terminpraxis leichter zu planen. Allerdings gibt es dann auch nicht umgehend am gleichen Tag die Behandlungsmöglichkeit. Hausärzte kommen oft aus verschiedenen Fachbereichen. War der eine länger in der Kardiologie wird auch wohl kompetente Behandlung bei Herzerkrankungen möglich sein. Andere haben dann vielleicht länger in der Psychosomatik oder der Orthopädie oder der Chirurgie gearbeitet und können in diesen Bereichen punkten. Ganz schnell hat man aber in anderen Bereichen aus Sicht der Patienten "keine Ahnung". Geschätzt wird, wann der Arzt seine Grenzen erkennt und Fachärzte oder die Klinik hinzuzieht; dann ist der Arzt eben ein guter "Lotse" . Diese Lotsenfunktion wird auch von der Instanzen der Gesundheitspolitik in erster Linie erwartet, in der Hausarztpraxis sollen sich die Informationen sammeln und der Hausarzt soll passend entscheiden, welcher Facharzt das "Richtige" ist.

Nun kommen wir zu den Konflikten : Jeder Patient sieht zu recht erst einmal seine Interessen. Das ist auch in Ordnung. Manchmal wird aber auch erwartet, daß fachärztliche Arbeit übernommen wird. Insbesondere auf dem Land ist es mit Fachärzten oft schwierig. "Welcher Chirurg oder Neurologe macht denn Hausbesuche ? Ich kann es ja nicht in deren Praxis schaffen !" So wird natürlich versucht, daß der Hausarzt diese Arbeit übernimmt. Mancher klagt auch darüber, daß der Hausarzt zu wenig Zeit hat. "Sind denn überhaupt so viele Patienten in der Praxis ?"

 

In der Regel beendet sich das Arzt-Patienten-Verhältnis, wenn das Vertrauen gestört ist. Die Patienten können das leicht entscheiden, indem sie einfach einen anderen Arzt aufsuchen (Arztwechsel). Wenn allerdings die Patienten dem Rat des Arztes nicht folgen, streiten bzw nicht einsichtig sind, kann auch der Arzt das Vertrauens-Verhältnis als gestört beurteilen und denjenigen Patienten ersuchen, sich einen neuen Hausarzt zu suchen.

Bei einem Arztwechsel berücksichtigen Sie bitte, dass wir aus Datenschutzgründen keine Faxe mehr versenden. Am einfachsten ist es, die Unterlagen bei uns abzuholen. Scheuen Sie sich nicht ! Auch im Falle von Notfällen oder Vertretungen dürfen Sie gerne wieder bei uns kommen. Ein Arztwechsel ist immer völlig legitim und Begründungen dafür müssen Sie nicht äußern. Ich sehe mich selbst ja auch keineswegs als perfekt an.

Mit Einführung der EPA (Elektronischen Patienten Akte) können dann alle krankheitsrelavanten Daten in diese eingetragen werden. In diesem Fall wäre ein erkunden nach Patientendaten / Briefe / Labor ohnehin nicht mehr notwendig, weil alles Relevante in der EPA schon enthalten sein kann. Der neue Arzt/Ärztin kann aber auch um die Akten bitten (fordern oder anfordern finde ich immer etwas unschön) . In diesem Fall wird über die Telematik-Infrastruktur an die "kim-Adresse" der neuen Arztpraxis versendet.

EPA und senden an die kim-Adresse sind natürlich die elegantesten Lösungen, weil ein Qualitätsverlust von vielem ausdrucken und einscannen vermieden wird.

 

Bei mir behält jeder Patient, dessen Dokumente wir einscannen die Originale. Bitte benutzen Sie diese zur Vorlage beim neuen Hausarzt.

 

 

externe Vorgaben: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Hausarztpraxis auch für gesetzliche Krankenkassen bestimmten Regeln unterworfen sind. U.a. das Wirtschaftlichkeitsgebot schreibt ein bestimmtes Vorgehen vor:

 

- ambulante Behandlung vor stationärer Behandlung. Das bedeutet, ausser im Notfall wird zunächst zum Facharzt überwiesen; dieser plant dann eine Klinik-Behandlung, wenn er/sie erkennt, dass mit den ambulanten Mitteln nicht ausreichend diagnostiziert bzw therapiert werden kann. Eine Einweisung auf "Wunsch" ist nur dann möglich, wenn kein Facharzt-Termin mittelfristig möglich ist. Dies wird über die Terminservicestelle der KVWL organisiert. Sie erreichen diese unter der Tel.Nr.  116 117

Weist der Hausarzt stationär ein, obwohl eine ambulante Behandlung/Therapie möglich wäre, haftet dafür der Hausarzt mit seinem Privatvermögen.

 

- die gesetzlichen (aber auch zunehmend die privaten) Krankenkassen verweigern unnötig teure Medikamente. Hier sind insbesondere "Schein-Innovationen" , aber auch "alte" Originalpräparate gemeint. Die Hausarztpraxis haftet dafür, dass Medikamente notwendig und wirtschaftlich sind.

 

Privatpatienten haben oft die Überzeugung, dass für sie "besser" bezahlt wird.

Da die letzte Veränderung der GOÄ 1996 stattfand, hat es diesbezüglich erhebliche Verwerfungen gegeben. Oft "zahlt" der Kassenpatient besser. Gerne dürfen Sie uns aber ansprechen, wie es für beide Seiten dann einigermaßen passt.

 

Natürlich versuchen wir, bei all diesen Regelwerken (die letztlich aber auch unsere Beiträge unter Kontrolle halten) die möglichst optimale medizinische Versorgung zu gewährleisten.